Projektabschluss Haushaltsrechtsreform

14. Juli 2014

Das Finanzministerium und das BRZ blicken gemeinsam auf die erfolgreiche Realisierung des Programms „Haushaltsrechtsreform“ zurück. In fünf Jahren wurden 57 Projekte umgesetzt und dabei 630 Meilensteine erreicht. Einer der größten Change-Prozesse der öffentlichen Verwaltung ist damit zu Ende.

Das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen befindet sich weltweit in einem fundamentalen Wandlungsprozess. Es ist Teil eines allgemeinen Trends – weg von der bürokratischen hin zu einer betriebswirtschaftlich orientierten Steuerung. Das war der Anstoß zur Haushaltsrechtsreform des Bundes – eine der weitreichendsten Reformen der vergangenen Jahre.

Wirkungsorientierte Haushaltsführung

Die Haushaltsrechtsreform ermöglicht eine wirkungsorientierte Haushaltsführung. So können Budgetmittel transparenter, längerfristig planbar und effizienter eingesetzt werden. Damit waren auch massive technische Änderungen der bei der Budgeterstellung verwendeten IT-Verfahren notwendig. 

In enger Kooperation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IT-Sektion des Finanzministeriums ist dem BRZ die Umsetzung des umfassenden IT-Programms „Haushaltsrechtsreform“ erfolgreich gelungen.

Bundeshaushaltsgesetz als Arbeitsanweisung

Die gesetzliche Basis für die Haushaltsrechtsreform ist das neue Bundeshaushaltsgesetz. Die Umsetzung erfolgte in zwei Schritten: Die erste Etappe wurde im Programm „Haushaltsrechtsreform 1“ zusammengefasst und mit Ende März 2009 abgeschlossen. 

Parallel dazu wurde Ende 2008 begonnen, ein IT-Konzept für die zweite Etappe zu erstellen. Darin wurden die Anforderungen an die IT-Systeme im Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes sowie die Abhängigkeiten zwischen den Systemen und Verfahren berücksichtigt. Die Ergebnisse dieses Konzepts bildeten die Grundlage für das Programm „Haushaltsrechtsreform 2“. Dessen definierte Programmziele waren im Mai 2013 erreicht.

Essenzielle Bausteine der Haushaltsverrechnung 

„Eröffnungsbilanz“ und „Bundesrechnungsabschluss“ sind zwei essenzielle Bausteine der Haushaltsverrechnung des Bundes. Als Folgeprojekte der „Haushaltsrechtsreform“ konnte die „Eröffnungsbilanz“ Ende letzten Jahres abgeschlossen werden. Die Produktivsetzung „Bundesrechnungsabschluss“ erfolgte Anfang 2014. 

"Die Haushaltsverrechnung gehört zu jenen Verwaltungsprozessen, die für alle Behörden gleich sind. Die technische Lösung, die wir jetzt haben, wird von allen Ressorts verwendet. Es ist somit eines der besten Beispiele einer standardisierten behörden- und organisationsübergreifen Querschnittsanwendung", so Ernst Steiner, SAP-Bereichsleiter im BRZ über den erfolgreichen Projektanschluss. 

MinR Christian Ihle, CMC, Abteilungsleiter für die IT und Organisation des Rechnungswesens und Zahlungsverkehrs im Bundesministerium für Finanzen zeigt sich erfreut über die gute Zusammenarbeit: "Neben der inhaltlichen Umsetzung der Haushaltsrechtsreform 2013 war eine der beeindrucktesten Leistungen die enorm wichtige Kommunikation und konstruktive Kooperation quer durch zwei Ressorts, vier BMF-Abteilungen, bis zu acht Applikationen und unzähligen BRZ-Teilorganisationen, die den Erfolg schlussendlich sichern konnten. – Vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren."