Unser Hinweisgeber:innen-System
Prävention statt Vertrauensverlust
Als Technologiepartner des Public Sectors in Österreich hat das BRZ eine große Verantwortung. Für das BRZ gilt in besonderer Weise, dass ein Schlüssel zum Unternehmenserfolg in einer Unternehmenskultur liegt, die von Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung geprägt ist.
Jeder Verstoß gegen geltendes Recht kann neben wirtschaftlichen Schäden auch schwerwiegende Imageschäden zur Folge haben. Sollten Sie einen begründeten Verdacht haben, dass ein Rechtsverstoß begangen wurde oder begangen werden soll, möchten wir Sie ermutigen, dies aufzuzeigen.
Wie funktioniert das?
Das elektronische Hinweisgeber:innen-System wird von einem externen Anbieter bereitgestellt und betrieben. Sie können Ihre Meldung zeit- und ortsunabhängig und sowohl namentlich als auch anonym abgeben.
Ihre Meldung wird durch einen sehr eingeschränkten Personenkreis in der Rechtsabteilung des BRZ entgegengenommen und bearbeitet. Weder der Anbieter noch Dritte haben Zugriff auf die hochsensiblen Meldungsdaten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen eigenen Postkasten einzurichten. Über diesen Postkasten ist eine geschützte Kommunikation zwischen Ihnen und den bearbeitenden Personen möglich. Die Zugangsdaten wählen Sie im Zuge der Einrichtung selbst aus. Diese sind ebenso ausschließlich Ihnen bekannt.
Streng vertraulich
Ihre Identität als Hinweisgeber:in und die Kommunikation zwischen Ihnen und den bearbeitenden Personen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Umgekehrt vertrauen wir darauf, dass keine Hinweise in unehrlicher Absicht abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgeber:innen-System nicht als Kanal für allfällige Kundenanfragen oder als Feedback- oder Beschwerdekanal fungiert. Derartige Meldungen können und werden über das Hinweisgeber:innen-System nicht bearbeitet.
Informationen zum Datenschutz
Im Hinweisgeber:innen-System finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz sowie FAQs.
Hier gelangen Sie zu unserem Hinweisgeber:innen-System oder Sie kopieren nachfolgende URL vollständig in die Adresszeile Ihres Browsers.
https://www.bkms-system.com/BRZ
Hinweisgeber:innenschutzgesetz
Informationen nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) zur Möglichkeit der Meldung an eine externe Stelle
Als externe Stelle nach dem HSchG ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zuständig. Hinweisgeber:innen sollen prüfen, ob sie einen Hinweis zunächst einer internen Stelle geben können. Einer externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgeber:innen-System nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.