Teilnahme an IRIS 2022

IRIS: Digitaler Vorreiter Justiz

15. März 2022

Die EU-weite Vorreiterrolle der Justiz im Bereich Digitalisierung wurde auf der IRIS 2022 ein weiteres Mal deutlich. Auch das BRZ hat sich bei der Fachtagung inhaltlich eingebracht.

Das internationale Rechtsinformatik-Symposion (IRIS) ist nach eigenen Angaben die größte wissenschaftliche Tagung in Zentraleuropa auf dem Gebiet der Rechtsinformatik. Ende Februar fand das heurige Symposion den derzeitigen Umständen entsprechend hauptsächlich per Videokonferenz statt. Für das interessierte Publikum in Salzburg und Wien gab es darüber hinaus auch Möglichkeiten zur physischen Teilnahme.

E-Justice im Fokus

Wie jedes Jahr organisiert das Bundesministerium für Justiz im Rahmen der IRIS eine Session. Dieses Mal stand „E-Justice“ im Fokus. Zum Auftakt berichtete Mag. Sebastian Leitner, Product Manager im BRZ, über aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene. e-CODEX ist das europäische Pendant zum österreichischen Elektronischen Rechtsverkehr und wurde wie dieser maßgeblich vom BRZ entwickelt. Die justizielle Kommunikationsinfrastruktur unterstützt Use Cases wie das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Bagatellverfahren. Mitte des Jahres soll die grenzüberschreitende, elektronische Kommunikation im Strafbereich mit dem Use Case der Europäischen Ermittlungsanordnung live gehen. Weiteres ist mit der neuen Zustellverordnung sowie Beweisaufnahmeverordnung – beide auf europäischer Ebene – bereits in Planung.

Digital by default kommt

„Seit Ende letzten Jahres wird über eine neue EU-Verordnung verhandelt. Diese soll im Bereich der europäischen Justiz das Prinzip digital by default umsetzen und sieht in grenzüberschreitenden Fällen zwischen Behörden verpflichtend die elektronische Kommunikation vor“, erklärt Leitner. „Damit wird die elektronische Kommunikation mit e-CODEX auf alle Bereiche der Zusammenarbeit im Zivil- und Strafbereich, z. B. den Europäischen Haftbefehl, ausgeweitet.“ Außerdem soll der Einsatz von Videokonferenzen erleichtert und für Bürger:innen und Unternehmen die digitale Kommunikation mit Justizbehörden europaweit ermöglicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt der europäischen E-Justice ist die Vernetzung von Registerdaten. Mittels einer zentralen Suche über das e-Justice Portal können Register wie das Firmenbuch, das Grundbuch oder das Insolvenzregister länderübergreifend abgefragt werden.

Wie es mit Justiz 3.0 weitergeht

Weitere Vortragende im Auftrag des Justizministeriums waren DI Philipp Haubner und Mag. David Steinbauer von digital fast forward. „Unter großem persönlichen Einsatz des gesamten Justiz 3.0-Teams konnten im vergangenen Jahr sämtliche österreichischen Staatsanwaltschaften in die digitale Akten- und Verfahrensführung starten“, berichtete Haubner über die aktuellen Fortschritte der digitalen Transformation der Justiz durch die strategische Initiative Justiz 3.0. Steinbauer stellte eine neue Anwendung vor, mit der gerichtliche Entscheidungen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz anonymisiert werden können. Die Anonymisierung ist Voraussetzung für die Veröffentlichung der Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes. Damit soll nicht nur der Arbeitsaufwand für die Anonymisierung reduziert werden, sondern auch mehr Entscheidungen als bisher veröffentlicht werden. Weitere AI-basierte Anwendungsfälle in der Justiz sind z. B. der Chatbot in JustizOnline. „Wenig überraschend hat sich gezeigt, dass die österreichische Justiz nicht nur in der nationalen Umsetzung der Digitalisierung eine führende Rolle einnimmt, sondern auch in der Digitalisierung der europäischen, justiziellen Zusammenarbeit“, resümierten die Leiter der Session Dr. Thomas Gottwald und HR Dr. Martin Schneider.

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