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E-Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bereits seit dem Jahr 1990 erfolgreich im Einsatz.

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht Parteienvertretern wie z. B. Rechtsanwälten, Notaren, Banken, Versicherungen oder Gebietskörperschaften die papierlose Übermittlung von Dokumenten im Rahmen eines Verfahrens und zählt zu den wichtigsten IT-Services der in österreichischen Justiz.

Kommunikation mit der Justiz

Seit 2013 haben auch Bürger:innen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz. Eingaben samt Beilagen an Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittels Online-Formularen unter Verwendung der Bürgerkarte beziehungsweise der Handysignatur elektronisch übermittelt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) (öffnet im neuen Fenster)

Der Elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung von strukturierten und damit weiterverarbeitbaren Daten von Verfahrensbeteiligten zum Gericht und zurück.

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Veranstaltung mit mehr als 100 Personen, in der Mitte ein riesiger blauer Screen

E-Courts in Europe

Am 5. und 6. Dezember 2018 fand im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes die e-Justice Konferenz des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zum Thema „e-Courts in Europe“ im Austria Center Vienna statt.

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Duale Zustellung: vereinfachtes Handling, geringere Kosten

Neueste Zahlen belegen: ca. 65% der Rückscheinbriefe werden bereits hybrid abgewickelt, d.h. die Empfangsbestätigung erfolgt am portablen Computer. Ein Trend, der viele Vorteile bringt.

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30 Jahre und 100 Millionen Akten

Seit 30 Jahren unterstützt die IT-Lösung Verfahrensautomation Justiz, vom BRZ entwickelt und betrieben, sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Registerführung von mehr als 60 verschiedenen Verfahrensarten. Das Europäische Mahnverfahren ist ebenfalls in die Applikation integriert.

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