KI-Verordnung der Europäischen Union
Künstliche Intelligenz verspricht sehr großen Nutzen, birgt jedoch auch Risiken für die Gesellschaft, Organisationen und Individuen.
09. Jänner 2024
Über ein Jahr ist nunmehr vergangen, seitdem die erste Säule der Datenstrategie – der Data Governance Act – in Kraft getreten ist.
Da er nun rechtswirksam ist, wird sich die öffentliche Verwaltung von nun an stets mit der Frage konfrontieren müssen: „Wie hältst du es mit deinen Daten?“ Denn eines ist klar: Damit die Weitergabe und Weiterverwendung von Daten in Zukunft rechtssicher erfolgen können, sind neben hoheitlichen auch Daten-Kompetenzen nötig. Das BRZ als Kompetenzzentrum für Digitalisierung kann dabei die öffentliche Verwaltung technologisch bei der Realisierung der Datenstrategie unterstützen. Mit Lösungen für unsere Kunden wie Data Governance Austria für das Bundesministerium für Finanzen, dem Datenmanagementportal für das Bundeskanzleramt oder mit data.gv.at und noch vielen weiteren Werkzeugen unterstützen wir die öffentliche Verwaltung bereits jetzt bei der Erfassung und Aufbereitung ihrer Datenbestände, der Hebung der Datenqualität und bei der Bereitstellung für unterschiedliche Verwendungszwecke, indem wir möglichst viele dieser Prozesse automatisieren und so niederschwellig als möglich machen. Aber Data Governance ist ein soziotechnischer Ansatz, der neben dem technischen auch ein organisatorisches Komplement benötigt.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Ein effizientes Datenmanagement fördert das Teilen von Daten, erleichtert die Erschließung von Daten und damit auch die Bildung von intersektoralen und internationalen Datenräumen. Funktionierende Datenräume fördern die Forschung und Entwicklung rechtssicherer künstlicher Intelligenz. Und eine gute künstliche Intelligenz dient schließlich dem Gemeinwohl.
„Ihr habt ja gar nicht die riesigen Datenmengen, ihr könnt ja gar nicht so gute KI-Modelle entwickeln wie die Internetriesen!“ Derartige Meinungen bekommt man als KI-Entwickler:in im öffentlichen Sektor öfters zu hören. Und es stimmt: Wir haben nicht derartig riesige Datenmengen – die oft unter teils fragwürdigen Umständen zustande gekommen sind – für die Entwicklung unserer KI-Modelle zur Verfügung. Die Bundesverwaltung verfügt aber über zahlreiche analoge und digitale Datenbestände, die noch nicht erschlossen sind oder nicht für KI-Entwicklung verwendet werden können. Das bedeutet aber nicht, dass die von uns entwickelten Modelle schlechter sind – die zahlreichen tagtäglich genutzten BRZ-Anwendungen beweisen das Gegenteil – doch natürlich stellt oftmals die Nichtverfügbarkeit von Trainingsdaten in einer ausreichenden Qualität vor Probleme. In viel größeren Zusammenhängen wurde dies auch auf EU-Ebene erkannt und mit dem Beschluss einer europäischen Datenstrategie zu lösen versucht.