Das Once-Only-Prinzip in Österreich

08. August 2024

Das Once-Only-Prinzip wurde auf Basis der SDG Verordnung ins Leben gerufen, um Unternehmen, Bürger:innen und die Verwaltung zu entlasten. Es besagt, dass erforderliche Daten von Bürger:innen und Unternehmen in Zukunft nur noch EIN MAL abgefragt werden.

Visualisierung der Once-Only-Plattform
Visualisierung der Once-Only-Plattform

Das Once-Only-Prinzip wurde auf Basis der SDG Verordnung ins Leben gerufen, um Unternehmen, Bürger:innen und die Verwaltung zu entlasten. Es besagt, dass erforderliche Daten von Bürger:innen und Unternehmen in Zukunft nur noch EIN MAL abgefragt werden.
Die Daten werden sicher und gemäß den rechtlichen Vorgaben verarbeitet und bei Bedarf nach Klärung der Voraussetzungen mithilfe der Once-Only-Plattform zwischen den Behörden ausgetauscht. All dies geschieht abgestimmt mit den aktuell geltenden Datenschutz-Regelungen der EU.
Die rechtliche Grundlage der Once-Only-Plattform in Österreich ist das Unternehmensserviceportalgesetz (USPG).

Ziele des Once-Only-Prinzips

  • Austausch und Wiederverwendung von Daten in der öffentlichen Verwaltung unter Einbeziehung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen.
  • Steigerung der Servicequalität der Verwaltung und des Datenschutzes.
  • Erleichterungen für Bürger:innen und Unternehmen, indem bestimmte Informationen der Verwaltung nur EIN MAL mitgeteilt werden müssen . 
  • Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts in der EU durch Reduktion des Verwaltungsaufwandes

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