Österreichs E-Government international ausgezeichnet

31. August 2015

Die Antraglose Familienbeihilfe wurde beim eGovernment-Wettbewerb in Berlin als „Bestes eGovernment-Projekt“ ausgezeichnet. Das Unternehmensserviceportal belegte als „Erfolgreichstes Kooperationsprojekt“ den zweiten Platz. Beide IT-Lösungen wurden vom BRZ umgesetzt. Auch für die Handy-Signatur gibt es Bestnoten.

Der seit der Jahrtausendwende stattfindende deutsche eGovernment-Wettbewerb zeichnet jährlich innovative Lösungen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz aus. Diese preisgekrönten Anwendungen haben eines gemeinsam: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Potenziale neuer Kommunikations- und Interaktionswege zu nutzen und weiterzuentwickeln. Die ausgezeichneten Projekte sollen dabei als Vorbild dienen.

Die „Antraglose Familienbeihilfe“ (ALF) stellt für die Jury - bestehend aus Verwaltungs-, IT- und E-Government-Expertinnen und -Experten - eine besonders gelungene IT-Anwendung dar: Für die Auszahlung der Familienbeihilfe sind seit Mai kein Antrag und kein Besuch beim Finanzamt mehr notwendig. Nach der Anzeige einer Geburt prüft die Finanzverwaltung automatisiert, ob alle Kriterien für den Bezug erfüllt sind. Auch die Überweisung der Familienbeihilfe findet - wenn möglich - automatisch statt. Das spart den Bürger:innen Zeit und der Verwaltung Kosten. Von Anfang Mai bis Ende Juni wurden bereits mehr als 10.000 Fälle erfolgreich bearbeitet.

Das BRZ setzte diese IT-Lösung im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und des Familienministeriums innerhalb von nur acht Monaten um. Das neu entwickelte IT-System wurde für die automatische Überprüfung der Bezugskriterien an bereits existierende Services des Bundes und anderer Ressorts angebunden. Dazu zählen etwa das Zentrale Personenstandsregister, das Zentrale Melderegister, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie eine Vielzahl von Lösungen und Verbundkomponenten innerhalb der Finanzverwaltung.

Im E-Government an der Spitze

Das Unternehmensserviceportal (USP) wurde als „Erfolgreichstes Kooperationsprojekt“ ebenfalls prämiert. Das zentrale Internetportal des österreichischen Bundes für Unternehmen ermöglicht - durch die elektronische Anbindung wichtiger Verwaltungsverfahren - Online-Behördenwege rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Es ist Zugangsportal zu den wesentlichen E-Government-Anwendungen der Verwaltung aus Finanz, Zoll, Umwelt und Abfall, der Sozialversicherungsträger bis hin zur Einbringung von e-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Mehr als 50.000 Unternehmen sind bereits registriert. „Das hervorragende Abschneiden des Österreichischen Finanzministeriums zeigt, dass das BMF im Bereich E-Government nach wie vor an der Spitze steht. Unsere innovativen Lösungen helfen, Bürokratie abzubauen und machen die Verwaltung kostengünstiger, bürgerfreundlicher und effizienter“, zeigte sich Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling erfreut.

Das BRZ ist u. a. verantwortlich für die Implementierung des Portals, die Zugangs-, Rollen- und Rechteverwaltung, die Einbindung von IT-Verfahren externer Partner und Behörden sowie den laufenden Betrieb.

Bestnoten für Handy-Signatur

Auch die Ergebnisse der Vergleichsstudie „eGovernment Benchmark 2014“ zeigen, dass Österreichs E-Government-Angebote international gut ankommen. Bei den Key Enablers (Schlüsseltechnologien) war Österreich bereits im Spitzenfeld und konnte sich dort weiterhin halten. Besonders gut bewertet wurde die Schlüsseltechnologie der Handy-Signatur als sichere und einfach zu handhabende elektronische Identität. Bereits mehr als 520.000 Personen in Österreich nutzen die Handy-Signatur aktiv, um beispielsweise online Amtswege durchzuführen.

Sehr gute Ergebnisse konnte Österreich auch bei der Verfügbarkeit von Online-Services erzielen, insbesondere bei der Arbeitssuche und bei Unternehmensgründungen. Der „eGovernment Benchmark“ wird seit 2001 durchgeführt und prüft den E-Government-Fortschritt in 33 Ländern - neben allen EU-Mitgliedstaaten sind darunter auch die Schweiz oder die Türkei.