No-Stop-Shop: Ihr Geld kommt automatisch
Pro Jahr machen etwa 3,4 Millionen Österreicher:innen einen Steuerausgleich und bekommen dabei im Schnitt mehr als 200 Euro zurück. Dennoch reichen Hunderttausende keine Arbeitnehmerveranlagung ein und verzichten damit auf ihre Gutschrift. Ab sofort kann das nicht mehr passieren.
Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde die gesetzliche Grundlage für die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung geschaffen. Diese erfolgt dann, wenn sich auf Grundlage der aus den Lohnzetteln bekannten Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für die Steuerpflichtige / den Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift ergibt. Sind alle erforderlichen Daten vorhanden, bekommen Steuerpflichtige unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückerstattet. Das passiert dann, wenn bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde.
Antragslos & effizient
Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sorgt für mehr Effizienz, etwa wenn vorhandene Daten sinnvoll verknüpft und genutzt werden. Auf dieser Basis funktionieren No-Stop-Shops. In Österreich gibt es dazu bereits Best Practices wie die ebenfalls antragslose Familienbeihilfe, bei der Familien nach der Geburt eines Kindes automatisch die Familienbeihilfe erhalten. Die vom BRZ technisch realisierte antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ebenfalls eine Transaktion, bei der die Betroffenen nichts aktiv tun müssen. Das spart der Verwaltung Kosten und den Bürger:innen Zeit.