Antraglose Familienbeihilfe: Der erste No-Stop-Shop der Verwaltung
31. Mai 2015
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) hatten ein gemeinsames Ziel: Eltern den Erhalt der Familienbeihilfe bei der Geburt ihres Kindes so einfach wie möglich zu machen. Das war die Grundlage für die Antraglose Familienbeihilfe, die Ende Februar 2015 im Ministerrat beschlossen wurde.
Seit Mai sind für die Auszahlung der Familienbeihilfe kein Antrag und kein Besuch beim Finanzamt mehr notwendig. Eine Verwaltungstransaktion, bei der die Bürger:innen nichts mehr aktiv tun müssen, nennt man auch No-StopShop. Nach der Anzeige einer Geburt prüft die Finanzverwaltung automatisiert, ob alle Kriterien für den Bezug erfüllt sind. Auch die Überweisung der Familienbeihilfe findet – wenn möglich – automatisch statt.
So funktioniert die Antraglose Familienbeihilfe
Mit der Ausstellung der Geburtsurkunde werden die Daten eines in Österreich geborenen Kindes – sowie die Personenstandsdaten der Eltern – durch das Standesamt im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst. Betreiber des ZPR ist das Bundesministerium für Inneres (BMI).
Nach Übermittlung der elektronischen Daten an die Finanzverwaltung wird automatisiert geprüft, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen. Wenn das der Fall ist, muss nichts weiter getan werden – weder ein Familienbeihilfenantrag ausgefüllt, noch mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden. Ein Schreiben der Finanzverwaltung informiert über den Familienbeihilfenanspruch für das neugeborene Kind.
Zeitgleich wird die Familienbeihilfe automatisch auf das Konto der bezugsberechtigten Mutter oder des bezugsberechtigten Vaters überwiesen. Sollten Informationen wie beispielsweise die Kontonummer fehlen, dann wird darauf im Informationsschreiben hingewiesen.
Werden die fehlenden Daten dem Finanzamt bekannt gegeben bzw. offene Fragen beantwortet, kommt es zur Auszahlung – ebenfalls ohne einen Familienbeihilfenantrag stellen zu müssen. Bei Fragen hilft das Infocenter des zuständigen Finanzamtes weiter.
Der technische Hintergrund
Das BRZ setzte die IT-Lösung Antraglose Familienbeihilfe (ALF) im Auftrag des Finanz- und des Familienministeriums innerhalb von nur acht Monaten um. Das neu entwickelte IT-System wurde für die automatische Überprüfung der Bezugskriterien an bereits existierende Services des Bundes und anderer Ressorts angebunden. Dazu zählen etwa das Zentrale Personenstandsregister, das Zentrale Melderegister, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie eine Vielzahl von Lösungen und Verbundkomponenten innerhalb der Finanzverwaltung.
Technisch ist ALF also ein System zur automatischen Sammlung, Überprüfung und Übermittlung aller für die Gewährung der Familienbeihilfe relevanten Daten an das zuständige Finanzamt. Werden alle Kriterien zur Genehmigung der Auszahlung erfüllt, so wird aus diesen Daten ein automatischer Antrag erzeugt und an das Familienbeihilfensystem übermittelt. Die bzw. der zuständige Sachbearbeiter:in prüft diese Daten nochmals persönlich und genehmigt im Normalfall die Auszahlung.
Mit Abschluss der Überprüfung wird automatisch ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis generiert. Wenn Daten fehlen, kann die Familienbeihilfe nicht automatisch gewährt werden. In diesem Fall enthält das Informationsschreiben zusätzlich zu den allgemeinen Informationen einen Hinweis auf die noch benötigten Daten. Die Bürger:innen haben nun die Möglichkeit, die fehlenden Daten zu ergänzen oder eventuell falsche Angaben schriftlich richtig zu stellen. Diese Antwort wird gescannt und elektronisch an das Familienbeihilfensystem übermittelt.