E-Rechnung an den Bund seit 01.01.2014 verpflichtend
07. Jänner 2014
Elektronische Rechnungen sind schnell und effizient. Sie können sicher erstellt, übermittelt und verarbeitet werden. Zusätzlich wird die Verwaltung entlastet und damit Kosten eingespart. Das USP, das vom BRZ betrieben wird, ist die zentrale Abwicklungsplattform für die E-Rechnung an den Bund.
Seit 1. Jänner 2014 müssen Vertragspartner des Bundes Rechnungen für Waren und Dienstleistungen in strukturierter elektronischer Form einbringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen und Rechnungen, die per E-Mail oder im PDF-Format übermittelt werden, akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsverkehr. Als gesetzliche Grundlage dient das IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) aus dem Jahr 2012.
So funktioniert die e-Rechnung an den Bund
Um elektronische Rechnungen einbringen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Danach können die Rechnungen jederzeit über die am USP verfügbare Anwendung "E-Rechnung an den Bund" erstellt oder - bei Erstellung durch ein eigenes Programm - sofort hochgeladen werden. Als weitere Einbringungsmöglichkeit steht ein Webservice zur Verfügung.
Zeit- und Kostenersparnis
Dieses neue Service beschleunigt die Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen. Dabei handelt es sich nicht nur um Kostenreduktionen bei Papier und Porto oder durch die automatische Verarbeitung, sondern auch eine Verminderung der Umweltbelastungen. Außerdem verringert die medienbruchfreie Weiterverarbeitung der Zahlen und anderer Daten die Fehlerquote und erlaubt kürzere Bearbeitungszeiten.
Bei ausschließlich elektronischer Rechnungslegung im österreichischen Wirtschafts- und Behördenverkehr - also auch B2B - geht eine Studie der Wirtschaftskammer Österreich von einem Nutzenpotenzial von mehreren Milliarden Euro jährlich (!) aus.
Bewährte BRZ-Lösung
Das Bundesrechenzentrum als Der IT-Dienstleister der Bundesverwaltung und Partner des BMF hat die IT-Lösung für die E-Rechnung an den Bund entwickelt und führt den Betrieb dieses Services in bewährter Weise durch. Höchste Sicherheit, Stabilität und Kostenminimierung sind die wichtigsten Kundenanforderungen, welche durch das BRZ optimal erfüllt werden. So ist gewährleistet, dass der Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern und den vom BRZ betriebenen IT-Systemen des Bundes (wie USP, E-Rechnung und Bundes-Haushaltsverrechnung) effizient und störungsfrei erfolgen kann.
Weitere Informationen zu E-Rechnung an den Bund finden Sie unter: