E-Democracy: Europaweite Entwicklungen
01. Dezember 2020
Die Begriffe E-Democracy und E-Participation haben in den letzten Jahren durch zahlreiche Entwicklungen in Europa neue Impulse erfahren.
Populäre Instrumente
Ein markanter Meilenstein in Österreich war die Schaffung des Zentralen Wählerregisters, das mit 01.01.2018 in Betrieb ging. Es liefert nicht nur eine deutlich verbesserte Qualität von Wahlberechtigten-Daten, es hat auch die Teilnahme an Volksbegehren signifikant erleichtert. War es früher lediglich möglich in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes – obendrein mit beträchtlichem administrativem Aufwand und mit großem Einsatz an Papier – ein Volksbegehren zu unterstützen, so geht dies heute in jeder Gemeinde und auch vom Ausland aus. Zusätzlich ist das Unterschreiben „online“ mittels Handy-Signatur Tag und Nacht möglich. Die Erfahrungen nach fast drei Jahren zeigen, dass reges Interesse an Volksbegehren besteht und gerade die Online-Teilnahme an diesem direkt-demokratischen Instrument sehr populär ist.Auch die Europäische Bürgerinitiative (EBI), quasi das Pendant zu Volksbegehren auf EU-Ebene, hat mit der letzten – unter österreichischem EU-Ratsvorsitz finalisierten – Reform deutliche Verbesserungen erfahren. Dazu gehören Optimierungen im Ablauf, etwa beim Fristengefüge, aber auch mehr Transparenz bei der Behandlung der Anliegen auf EU-Ebene. Die seit der Einrichtung der EBI mögliche Online-Unterstützung wurde durch die Schaffung eines EU-weiten Sammelsystems, das von der Europäischen Kommission betrieben wird, erleichtert – sowohl für Initiatorinnen und Initiatoren, als auch für Unterstützungswillige.
Handbuch für E-Democracy
Wichtige Arbeiten im Bereich der E-Democracy leistet auch der Europarat in Straßburg. Nach der Erarbeitung von Empfehlungen zu E-Democracy und E-Voting in eigenen Expertengruppen hat zuletzt der Lenkungsausschuss für Demokratie und Governance (CDDG) ein E-Democracy Handbook herausgebracht und befasst sich aktuell in einem Arbeitskreis mit „Technology and Democracy“.Der Blick über den Tellerrand wird auch weiterhin lohnend sein, um bei der Befassung mit E-Democracy und E-Participation der Balance zwischen Usability und Inclusion einerseits, und der Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit andererseits die erforderliche Beachtung zu schenken.
Zur Person
Mag. Robert Stein ist Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten imBundesministerium für Inneres