EU Flaggen vor dem Berlaymont

Digital Europe for All

20. April 2020

Innovative EU-Projekte sind die Basis für einen digitalen europäischen Binnenmarkt.

Über alle Grenzen

Voraussetzung für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt ist das problemlose Zusammenspiel von digitalen öffentlichen Diensten über europäische Grenzen hinweg. Nationale E-Government-Services müssen also interoperabel werden, um die Kohärenz aller Instrumente zu gewährleisten. Spätestens mit der Single-Digital-Gateway-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für den großen Schritt in Richtung Interoperabilität im europäischen Binnenmarkt geschaffen. Das BRZ ist dabei, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ( BMDW), in mehrere EU-Projekte involviert.

Vorhandene Lösungen nutzen

Bei der technischen Umsetzung dieser Projekte wird auf europäische Basiskomponenten zurückgegriffen, die im Rahmen früherer Initiativen wie „ Pan- European Public Procurement OnLine" ( PEPPOL) oder aktuell „ The Once-Only Principle Project" ( TOOP) entstanden sind. In viele dieser Projekte war das BRZ ebenfalls involviert und hat dabei wichtiges Know-how für künftige Services generiert. Digital Europe for All ( DE4A) ist ein neues Forschungs- und Pilotprojekt und Teil des EU-Förderprogramms Horizon 2020. Es zielt auf die Einhaltung des einheitlichen digitalen Zugangs zu Daten ab. Dabei sind das Once-only- Prinzip und eine verstärkte digitale Standardisierung durch moderne und qualitativ hochwertige Online-Verfahren zu ermöglichen. Auf diese kann dann ab 2023 über das Single Digital Gateway zugegriffen werden.

Chancen wahrnehmen

Mit der Teilnahme am EU-Projekt DE4A nehmen wir die Chance wahr, wichtige Vorarbeiten in Richtung Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung zu leisten


erklärt Mag. Georg Nesslinger, Abteilungsleiter E-Government für Unternehmen im BMDW:

Ziel ist es, unser E-Government auf die nächste Stufe zu heben und für Cross-Border Use Cases fit zu machen.

Mag. Carl-Markus Piswanger, MSc., eGovernment-Architekt im BRZ, ergänzt:

Mit der Mitarbeit am Projekt DE4A ist das BRZ, gemeinsam mit dem Partner BMDW, wieder in der europäischen eGovernment-Forschung vertreten.

Once-only-Prinzip als wichtige Säule

Das Once-only-Prinzip stellt eine wichtige Säule der Single-Digital-Gateway-Verordnung dar und schafft auch die Basis für eine neue Dimension des Service-Gedankens für Bürger:innen und Unternehmen in Österreich. Daten sollen nicht mehr redundant in öffentlichen Verfahren eingebracht werden müssen, wenn sie der Staat bereits besitzt. In der Single Digital Gateway Regulation der EU (Artikel 14 der Verordnung) wird „ Once only" explizit als Umsetzungsprinzip definiert, das initial in 21 öffentlichen Verfahren umgesetzt werden soll.

Leichterer Datenaustausch

Die Rückendeckung für die Umsetzung kommt auch vom aktuellen Regierungsprogramm, in dem das Prinzip explizit angeführt wird.

Eine Voraussetzung, um den Einsatz des Once-only-Prinzips in Österreich zu ermöglichen, ist der Register- und Systemverbund als neues Datenmanagement-Tool in der Verwaltung

so Nesslinger.

Diese technische Komponente soll den Austausch von Daten in der Verwaltung erleichtern und gleichzeitig hohe Anforderungen an Datensicherheit und Transparenz erfüllen.

Erschienen im read_it NR. 1/2020