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Die digitale Zollverwaltung

21. Jänner 2020

Österreich digitalisiert seine Zollverwaltung. Sowohl Wirtschaftstreibende, die Bewilligungen einholen müssen, als auch die Zollbehörde können mit „Customs Decisions Austria“ (CDA) sämtliche Arbeitsschritte digital erledigen.

Die Liste möglicher Bewilligungen im Rahmen eines Zollverfahrens ist lang. Insgesamt 22 Verfahrenstypen von zollrechtlichen Entscheidungen sind es, die seit September elektronisch abgewickelt werden können. „ Customs Decisions Austria“ (CDA) ist eine speziell für Österreich entwickelte Lösung, die als Teil eines hybriden Systems läuft. Auf der einen Seite stehen das Management-System für die Behörden und das „ Trader Portal“, auf der anderen Seite steht das zentrale Customs Decisions System der Europäischen Union. Zwischen den beiden Systemen erfolgt der Informationsaustausch über eine definierte Schnittstelle.

Datenaustausch auf internationaler Ebene

Wesentliche Daten zu zollbehördlichen Verfahren können über eine vom BRZ entwickelte Schnittstelle zwischen den nationalen Systemen (Trader Portal und Customs Decisions System) ausgetauscht werden. Dabei spielen vor allem Daten zu Wirtschaftsbeteiligten, Behörden und Entscheidungen eine besondere Rolle. Wird etwa eine zollbehördliche Entscheidung in Österreich geändert oder neu erteilt, so aktualisiert die Schnittstelle das zentrale System der Europäischen Union, um eine einheitliche Datenbasis für Entscheidungen zu gewährleisten. Die dafür notwendige Schnittstelle wurde federführend durch das BRZ entwickelt und wird auch laufend durch das BRZ betrieben.

Entscheidungen auf digitaler Basis

Entscheidungen der Zollbehörden werden anders als bisher mit der Einführung des neuen Systems nicht mehr in Form eines Papierbescheids zugestellt, sondern können rechtswirksam über das Portal versendet und empfangen werden. Wartezeiten bis zur Bescheidzustellung entfallen daher. Ausnahmen von der elektronischen Bescheidzustellung bestehen lediglich für Grundlagenbescheiden (z. B. Erbschaftsgut, Heiratsgut, Übersiedlungsgut) von natürlichen Personen.

Selbstverwaltung für Wirtschaftsbeteiligte

Durch das neue System wird erstmals eine weitreichende Selbstverwaltung wesentlicher Parameter des Zollverkehrs für Wirtschaftsbeteiligte möglich. Customs Decisions Austria legt den Grundstein für eine selbstständige Benutzer- und Rechteverwaltung, das Management von Vertretungen sowie das Erstellen und Zuweisen von RIN-Nummern (Representative Identification Number) für den Zollverkehr. Nachrichten können über das elektronische Postfach „Mein Postkorb“ rein digital übermittelt werden.

Anmeldung über bekannte Wege

Der Zugang zum Customs Decisions Austria System kann über FinanzOnline, das BMF-Mitarbeiterportal oder das Unternehmensserviceportal usp.gv.at erfolgen. Somit können bereits bestehende Zugangspunkte genutzt werden, was die Einführung des neuen Systems für die Anwender erleichtert.