Schnell und sicher: eZustellung Neu
13. November 2019
Ab Dezember werden alle elektronischen Zustelldienste über eine gemeinsame Oberfläche laufen. Das BRZ bietet bei der Implementierung seine Unterstützung an.
eZustellung aus einer Hand
Frau Müller wollte gerade ihre Kinder von der Nachmittagsbetreuung holen, da entdeckt sie in ihrem Hauspostkasten eine Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments. Sie denkt, es handelt sich dabei sicher um den Grundsteuerbescheid, und beschließt, einen Umweg in Kauf zu nehmen und diesen gleich nach dem Hort noch schnell abzuholen. Als sie dann dort ankommt, ist es leider schon nach 18 Uhr und sie steht vor verschlossenen Türen. Wieder daheim, erzählt sie ihrem Nachbarn davon und erfährt von Herrn Berger, er habe sich bei einem Zustelldienst registriert und bekommt seine behördlichen Zustellstücke jetzt nur noch elektronisch: schnell, unkompliziert und sicher. Das wollte Frau Müller natürlich auch, nur wusste sie nicht, bei welchem Zustelldienst sie sich anmelden sollte.
Das digitale Amt hilft weiter
Ab Dezember wird auch das für Frau Müller leichter, denn dann sollen alle Zustelldienste nur noch über eine gemeinsame Oberfläche verfügen; erreichbar für Bürger:innen über Österreichs digitales Amt (oesterreich.gv.at) und für Unternehmer:innen über das Unternehmensserviceprotal (usp.gv.at). Damit können behördliche Schriftstücke der unterschiedlichen Zustellsysteme (Zustelldienste und Kommunikationssysteme der Behörde, FinanzOnline, Elektronischer Rechtsverkehr) an einer Adresse abgeholt werden. Aber nicht nur die Empfänger:innen behördlicher Dokumente profitieren von der eZustellung, auch die Versender:innen. Einerseits ermöglicht die eZustellung eine effizientere, schnellere Kommunikation, andererseits gibt es auch finanzielle Vorteile. Beispielsweise kostet allein das Porto eines Hybriden Rückscheinbriefes schon ein Vielfaches der gesamten, nachweislichen Zustellung desselben Dokumentes auf elektronischem Wege.
Kostenersparnis
Das Zustellentgelt ist derzeit gesetzlich geregelt und beträgt ein halbes Briefporto zzgl. USt. Per 1. Dezember entfällt auch diese gesetzliche Tariffestsetzung für die elektronische Zustellung. Damit ergeben sich dann weitere Kostenvorteile für die Versender:innen.
„Auf Basis unseres Business Case können wir jetzt schon sagen, dass der Stückpreis für die elektronische Zustellung deutlich unter dem gesetzlich geregelten Entgelt liegen wird. Damit wird die eZustellung für Behörden noch attraktiver“, so Christine Mayr, Product Managerin im BRZ.
Der Wegfall der gesetzlichen Tariffestsetzung erfordert ein Vertragsverhältnis zwischen den Behörden als Versendern und dem Zustelldienst.
Standardisierte Schnittstellen
Die ZustG-Novellen 2017 und 2018: eZustellung Neu ziehen auch technische Änderungen ab dem 1. 12. nach sich: Es ändert sich die Schnittstellenspezifikation für alle beteiligten Komponenten, so auch für die Duale Zustellung, ein Versandsystem des BRZ, das Verfahren von Behörden, wie z.B. den ELAK, mit den diversen Zustellkanälen bzw. Zustellsystemen serienmäßig verbindet. Standardisierte Schnittstellen zum ELAK sowie von dort zur BRZ-Druckstraße oder den gängigen Zustelldiensten wie dem BRZ Zustelldienst ermöglichen Kostenvorteile in der Anbindung neuer Mandanten.
BRZ bietet Unterstützung
„Unser Ziel ist es, das Schema der Dualen Zustellung abwärtskompatibel zu implementieren, d.h., dass unsere zufriedenen Kunden der Dualen Zustellung keine Änderung an ihren derzeitigen Schnittstellen vornehmen müssen“, so Robert Hrabovszky, Product Manger im BRZ. Wollen Behörden zusätzlich noch vom erweiterten Funktionsumfang der eZustellung NEU profitieren, müssen sie das neue Schema auch auf ihrer Seite implementieren. Hierfür sowie bei möglichen Testaktivitäten unterstützen wir selbstverständlich gerne mit unserem Know-how und in gewohnter Qualität, damit Behörden, Unternehmer:innen und nicht zuletzt Bürger:innen wie Frau Müller nach dem 1.12. den vollen Funktionsumfang der eZustellung Neu nutzen können